Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MHX Veranstaltungstechnik eGbR

Stand: 09.06.2026

1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ab dem 09.06.2026 für die Leistungen der Firma MHX Veranstaltungstechnik eGbR, Maria-Sibylla-Merian-Str. 133, 55122 Mainz – im folgenden Anbieter genannt. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen einem Kunden und MHX Veranstaltungstechnik abgeschlossen wird.

2. Vertragsart
Alle Verträge, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sind dem Vertragsrecht des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs unterworfen. Je nach Vereinbarung und Leistung des Anbieters sind dies Kaufverträge, Mietverträge oder Werk/Dienstverträge.

3. Vertragsabschluss, Angebote
Unsere Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder spätestens mit Ausführung der Lieferung und Leistung zustande.

4. Stornierung, Kündigung 
(1) Eine Stornierung/Kündigung des Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B per E-Mail).

(2) Im Falle der Stornierung/Kündigung durch den Mieter kann der Vermieter Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung als Schadensersatz fordern. Die nachstehenden Prozentsätze stellen eine pauschalierte Schadensberechnung dar: 

  • ab 14 Tage vor Mietbeginn 25 % des Gesamtmaterialpreises und 50% der Personalkosten
  • ab 7 Tage vor Mietbeginn 50 % des Gesamtmaterialpreises und 75% der Personalkosten
  • ab 4 Tage vor Mietbeginn 100 % des Gesamtmaterialpreises und 100% der Personalkosten 

Dem Mieter steht der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehenden pauschalisierten Beträge.

(3) Für den Fall, das in Kooperation mit einem anderem Unternehmen bereits ein vertragliches Verhältnis abgeschlossen worden ist, im Sinne einer Dienstleitung oder Warenlieferung, ist der Auftraggeber verpflichtet 100% dieser Kosten zu ersetzen, sofern die Stornierung dieser Leistung nicht mehr möglich ist. Der Auftraggeber wurde vor der verbindlichen Beauftragung ausdrücklich darüber informiert, dass eine Fremddienstleistung oder Warenlieferung beauftragt wird.

5. Anbieter-Pflichten
Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm erteilten Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen nach den ihm bekannten technischen Vorgaben, Informationen und gesetzlichen Regeln auszuführen. Vom Auftraggeber erteilte Informationen jeglicher Art werden vertraulich auch über die Beendigung des Auftrags hinaus behandelt. Überlassene Unterlagen jeglicher Art werden dem Auftraggeber nach Erledigung des Auftrags zurückgegeben. Bei Gestellung von Personal des Anbieters fungieren die Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfen des Anbieters und unterliegen denselben, bereits genannten Pflichten. (Für die Ausführung des Auftrags notwendige Ausstattung (PSA, Toolkoffer mit Basis-Werkzeug und Messtechnik), sowie bei Erfordernis Sicherungsseile, -gurte und Kletterzubehör werden vom Anbieter gestellt.)

6. Auftraggeber-Pflichten bei Veranstaltungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die der Anbieter für notwendig erachtet, um den Auftrag in vereinbartem Umfang und Zeit auszuführen. Zu nennen sind insbesondere: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswege, Bühnen-, Beschallungs- und Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten, wobei diese Aufzählung lediglich beispielhaft und nicht abschließend ist. Notwendig sind weiterhin der Ablauf der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten. Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung ein Informationsdefizit herausstellt, wird dies unverzüglich dem Auftraggeber mitgeteilt. Den Auftraggeber trifft eine Aufklärungspflicht über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort bereits vor Aufnahme der Arbeiten des Anbieters. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für die Mangelfreiheit von vom Auftraggeber gestellten Material. Die Gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben hierbei unberührt. Sollten Mängel vorliegen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, die Arbeitskoordination gemäß den Vorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaft sicherzustellen und dabei die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen. Für fremdes, nicht vom Anbieter eingesetztes Personal haftet der Anbieter nur bei Eigenverschulden. Die Koordination beinhaltet insbesondere die Verpflichtung des Auftraggebers, verschiedene im Rahmen einer Veranstaltung tätige Unternehmen und deren Personal vor gegenseitiger Gefährdung und Behinderung zu bewahren.

7. Auftraggeber-Pflichten bei Vermietung
Der Anbieter stellt dem Auftraggeber mangelfreie Ware zur Verfügung für einen bestimmten, der Vereinbarung unterliegendem Zeitraum. Diese Ware ist spätestens zum vereinbarten der Mietzeit durch den Auftraggeber am Geschäftssitz des Anbieters zurück zu geben. Sollte der Auftraggeber mit der Rückgabe in Verzug geraten, wird für jeden angefangenen Tag die Tages- oder Stückpauschale zusätzlich als Verzugsschaden in Rechnung gestellt. Weiterer Schadensersatz infolge Verzugs wird ausdrücklich vorbehalten. Der Auftraggeber hat die Ware incl. sämtlicher Zubehörteile fachgerecht zu verwenden, gegen Witterungseinflüsse zu schützen und ebenfalls in mangelfreiem Zustand zurück zu geben. Verschleißteile sind im Mietpreis enthalten. Andere Schäden sind vom Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte, durch unsachgemäße Bedienung des Auftraggebers oder dessen Beauftragte entstanden sind. Die Ware bleibt während des gesamten Mietzeitraums Eigentum des Anbieters.
Bei verschmutzt zurückgegebener Ware behält sich der Anbieter vor, dem Auftraggeber eventuelle Reinigungskosten vollständig in Rechnung zu stellen.
Die Geräte sind während der Mietzeit nicht versichert, der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung. Bei Verlust oder Diebstahl der Ware hat der Auftraggeber den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen, soweit er den Verlust nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

8. Mietminderung / Mängelanzeige
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übergabe auf offensichtliche Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.

(2) Treten während der Mietdauer Mängel auf, hat der Auftraggeber diese dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen und ihm Gelegenheit zur Prüfung sowie, soweit möglich und zumutbar, zur Nachbesserung oder Stellung eines gleichwertigen Ersatzgerätes zu geben.

(3) Eine Minderung der vereinbarten Vergütung kommt nur in Betracht, soweit die Gebrauchstauglichkeit des Mietgegenstandes erheblich beeinträchtigt ist und der Auftraggeber seinen gesetzlichen Anzeige- und Mitwirkungspflichten nachgekommen ist.

(4) Das Recht des Auftraggebers auf Mietminderung, Schadensersatz oder Rücktritt richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.

(5) Eine Mietminderung ist ausgeschlossen, soweit der Mangel auf unsachgemäße Bedienung, nicht bestimmungsgemäße Verwendung, Veränderungen am Mietgegenstand oder sonstige Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers zurückzuführen ist.

9. Haftung
(1) Der Anbieter haftet im Rahmen der auftragsgemäßen Tätigkeiten unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden sowie gedeckelt auf die Summe der Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch im Rahmen von Miet- und Kaufverträgen. 

(2) Sollte der Anbieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Auftrag nicht oder teilweise nicht durchführen können, ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt, ohne dass dadurch eine Schadensersatzpflicht des Anbieters entsteht.

10. Sonderregelung Trailerbühnen / Mobile Bühnen, Bühnendächer und Podien
Der Auftraggeber gewährleistet eine hindernisfreie Anfahrtsmöglichkeit. Die notwendige Durchfahrtshöhe von 4m muss beachtet werden. Des Weiteren versichert der Auftraggeber einen Stromanschluss (230V/16A – Schuko) in Bühnennähe bereit zu stellen. Es ist auf eine ausreichende Stabilität des Bodens hinsichtlich der Lastableitung ins Erdreich zu achten. Der Anbieter haftet für Schäden an Bodenflächen nur nach den Haftungsregelungen in Punkt 9. Die anfallenden Kosten für eventuell anfallende Gebühren einer Gebrauchsabnahme durch die Baubehörde, sowie die Verbrauchskosten von Strom und Wasser, sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Der Auftraggeber hat für die Einhaltung der Betriebsvorschriften Sorge zu tragen, sowie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen.

11. Leistungsbeschreibung / Leistungsnachweis bei Veranstaltungen
Der Anbieter teilt die Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung schriftlich dem Auftraggeber mit. In der nach Beendigung des Auftrags erstellten Rechnung wird der genaue Leistungsnachweis erbracht. Der Auftraggeber kann dem Leistungsnachweis binnen 14 Tagen nach Rechnungszugang begründet widersprechen. Der Anbieter behält sich vor, nach Teilleistungen mit Nachweis Abschlagsrechnungen zu erstellen.

12. Preise
Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben in € (Euro) pro Stück/Einheit. Sofern Preise nicht als Brutto-Preise gekennzeichnet sind, kommt jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer (z.Zt. 19%) hinzu. Druckfehler, Irrtümer und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Alle in unserer Mietpreisliste, mündlich am Telefon oder im Büro genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich für einen Miettag (24h).

13. Nutzung von Funkgeräten im UHF/VHF bzw. PMR Frequenzband
Bei Anmietung von Funkgeräten im Lizenzpflichtigen UHF / VHF Frequenzband verpflichtet sich der Auftraggeber die abgesprochene und auf dem Lieferschein vermerkte Frequenz, bzw. Kanal zu nutzen. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von Ansprüchen frei, soweit diese auf einer vertragswidrigen Nutzung der zugewiesenen Frequenzen beruhen. Bei Nutzung der Funkgeräte in den acht lizenzfreien PMR Frequenzbändern ist das Funken ohne Richtlinien beschränkt. Jedoch übernimmt der Anbieter keine Garantie, dass es zu Funkstörungen oder einem störungsfreien Funk im PMR Frequenzband kommt.

14. Gefahrübergang
(1) Bei Selbstabholung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlustes oder der zufälligen Verschlechterung der Mietgegenstände mit deren Übergabe an den Auftraggeber oder dessen Beauftragte auf den Auftraggeber über.

(2) Bei vereinbarter Anlieferung durch den Anbieter geht die Gefahr mit Übergabe der Mietgegenstände am vereinbarten Einsatzort auf den Auftraggeber über.

(3) Die Gefahr verbleibt bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietgegenstände beim Auftraggeber. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Gefahrübergang uneingeschränkt. Die vorstehenden Regelungen lassen Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln oder Pflichtverletzungen des Anbieters unberührt.

15. Veranstaltungsabbruch aus Sicherheitsgründen
Der Anbieter ist berechtigt, den Aufbau, Betrieb oder die weitere Durchführung einer Veranstaltung vorübergehend auszusetzen oder abzubrechen, sofern konkrete Gefahren oder begründete Anhaltspunkte für konkrete Gefahren für Personen, Sachen oder die Betriebssicherheit bestehen oder behördliche Anordnungen dies erfordern. In diesem Fall behält der Anbieter den Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

16. Höhere Gewalt
(1) Kann eine Vertragspartei ihre vertraglichen Pflichten aufgrund von höherer Gewalt nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, so stellt dies keine Pflichtverletzung dar. 

(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Unwetterereignisse, Sturm, Hochwasser, Blitzschlag, Feuer, Explosionen, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Krieg, Terroranschläge, Energieausfälle, Ausfälle von Telekommunikations- oder Versorgungsnetzen sowie sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Vertragspartei liegen und auch durch Anwendung äußerster Sorgfalt nicht vermeidbar waren.

(3) Die betroffene Vertragspartei hat die andere Vertragspartei unverzüglich über das Vorliegen eines Ereignisses höherer Gewalt zu informieren und dessen Auswirkungen auf die Vertragserfüllung darzulegen. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Kalendertage an oder wird die Durchführung der vereinbarten Leistung dauerhaft unmöglich, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind nach den gesetzlichen Vorschriften zu vergüten.

(4) Weitergehende Schadensersatzansprüche aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

17. Speicherung von Kundendaten, Widerruf, Datenschutz
Die Datenschutzbestimmungen im Rahmen der DSGVO regelt unsere Datenschutzerklärung unter https://www.mhx-vt.de/datenschutzerklaerung/.

18. Verschwiegenheitspflicht
Alle Mitarbeiter des Anbieters unterliegen der Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes.

19. Schlussbestimmungen
Mit der Unterschrift des Lieferscheins / Mietvertrags erkennt der Mieter diese allgemeinen Mietbedingungen und unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtsgültig an. Das Gültigkeitsdatum der AGB ist dem ersten Abschnitt zu entnehmen. Sollten einzelne Bestimmungen nach den derzeit oder künftig geltenden gesetzlichen Vorschriften unwirksam sein, so hat dies keine Wirkung auf die übrigen Klauseln. Anstelle der unwirksamen Vorschriften treten die entsprechenden gesetzlichen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

 

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.